30.12.2020

Privatversicherte bevorzugt?

Diskriminierung gibt es überall — auch im Gesundheitssystem. Doch hier ist offenbar der Geldbeutel entscheidender als die Ethnie, haben österreichische Volkswirtschaftler*innen herausgefunden.... [ mehr lesen ]

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30.12.2020

Privatversicherte bevorzugt?

Diskriminierung gibt es überall — auch im Gesundheitssystem. Doch hier ist offenbar der Geldbeutel entscheidender als die Ethnie, haben österreichische Volkswirtschaftler*innen herausgefunden.

3000 fingierte Terminanfragen

Noch immer gibt es in Deutschland das Zwei-Klassen-System bei der Krankenversicherung. Die einen sind gesetzlich versichert, die anderen privat. Das Gerücht, dass Privatpatient*innen bevorzugt behandelt werden, hält sich hartnäckig. Obwohl es von vielen Seiten auch regelmäßig abgestritten wird.

Eine österreichische Forschergruppe wollte nun herausfinden, was an der Bevorzugung von Privatversicherten dran ist. Sie starteten einen Feldversuch und kontaktierten über 3000 deutsche Arztpraxen mit einer Terminanfrage per E-Mail. Die fingierten Absender*innen waren entweder privat versichert oder gesetzlich. Außerdem unterschieden sie sich in ihrer Ethnie: Die eine Hälfte hatte deutsche Namen, die andere hatte Namen, die eine türkische Herkunft vermuten ließen.

Am Ende wurden Terminvergabe und Wartezeiten mit Versicherungsstatus und Ethnie verglichen. Das Ergebnis: Privatpatienten wurden bevorzugt, egal ob sie deutscher oder vermeintlich türkischer Herkunft waren. Diskriminiert wurden dagegen gesetzlich Versicherte.

Geldbeutel schlägt Ethnie

Das ist überraschend, da die Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft in vielen Lebensbereichen sehr häufig ist, betont Volkswirtschaftler Rupert Sausgruber, einer der Autoren der Studie. „Offenbar ist der Markt der ambulanten Gesundheitsversorgung von wettbewerbsorientierten Kräften geprägt ist, die stark genug sind, um eine derartige Diskriminierung zu unterdrücken“, erklärt er. Kurz gesagt: Wenn es ums Einkommen geht, scheint vielen Ärzt*innen der Versichertenstatus ihrer Patient*innen wichtiger zu sein als eventuelle eigene ethnische Vorbehalte.

Quelle: WU Institut für Finanzwissenschaft und Öffentliche Wirtschaft

29.12.2020

Erste-Hilfe: Helfen, aber wie?

Egal ob im Supermarkt, auf der Straße oder in den eigenen vier Wänden – Notfälle ereignen sich überall. Das sofortige Eingreifen anderer entscheidet dann oftmals über Leben und Tod. Doch viele fürchten einen Fehler zu machen.... [ mehr lesen ]

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29.12.2020

Erste-Hilfe: Helfen, aber wie?

Egal ob im Supermarkt, auf der Straße oder in den eigenen vier Wänden – Notfälle ereignen sich überall. Das sofortige Eingreifen anderer entscheidet dann oftmals über Leben und Tod. Doch viele fürchten einen Fehler zu machen.

Erste Hilfe ist Pflicht

Bei einem Notfall ist jeder verpflichtet, zu helfen – das setzt nicht nur die Nächstenliebe voraus, sondern steht so auch im Strafgesetzbuch. Allerdings müssen Personen, die eine bestimmte Erste-Hilfe-Maßnahme nicht selbst durchführen können, dies auch nicht tun. So werden Menschen, die beim Anblick von Blut in Ohnmacht fallen, beispielsweise nicht aktiv eine starke Blutung stillen. Das heißt aber keinesfalls, dass diese Personen nicht helfen müssen. Sie könnten dann beispielsweise diese Aufgabe an andere Menschen delegieren und Anweisungen geben.

Übrigens: Wer nicht hilft, macht sich strafbar und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen.

Regel Nummer 1: sich selbst und andere schützen

Bei einem Unfall sofort mit der Ersten Hilfe zu beginnen, haben einige Ersthelfer schon mit ihrem Leben bezahlt. Denn das Absichern der Gefahrenstelle sowie der Eigen- und Fremdschutz haben immer Vorrang. Besondere Vorsicht gilt auch bei Starkstrom- oder Gasunfällen: Hier können Ersthelfer meist nur einen Notruf absetzen, da sie sonst ihr eigenes Leben gefährden. Der häufigste und für die Betroffenen auch lebensgefährlichste Fehler ist aber, einfach weiter zu gehen und nicht zu helfen.

Übrigens: Ersthelfer sind in der Regel sehr behutsam und verletzen die Betroffenen nicht.

Was folgt nach dem Schützen?

  • Prüfen, ob die Person auf lautes Ansprechen oder Schulterschütteln reagiert sowie normal atmet.
  • Melden durch Absetzen eines Notrufs (112 wählen). Dieser ist sogar mit leerer Prepaid-Karte bzw. ohne Eingabe der PIN möglich. Im Idealfall übernimmt eine zweite Person diesen Schritt, damit gleichzeitig mit den Erste Hilfe-Maßnahmen begonnen werden kann. Tipp: Beim Aufgaben delegieren umstehende Personen direkt ansprechen z. B. „Können Sie mit dem roten Schal…“.
  • Helfen

Wie funktioniert das mit dem Helfen?

Das Deutsche Rote Kreuz empfiehlt alle drei Jahre einen Auffrischungskurs. In diesen werden Erste-Hilfe-Maßnahmen bei unterschiedlichsten Notfällen erklärt und geübt. Eine gute Gedächtnisstütze im Ernstfall sind Übersichten mit den wichtigsten Sofortmaßnahmen oder auch Erste-Hilfe Apps, wie z. B. die des Deutschen Roten Kreuzes. Aber auch die Mitarbeiter der Notrufleitstelle bieten Unterstützung an. Bei der sogenannten Telefon-Reanimation leiten sie den Ersthelfer übers Telefon an. Hier gilt: Lautsprecher einschalten!

Quellen: Deutscher Rat für Wiederbelebung und Pharmazeutische Zeitung

28.12.2020

Böllern bis zum Knalltrauma

Raketen und andere Feuerwerkskörper gehören für die meisten an Silvester einfach dazu. Doch so schön die Knallerei auch ist – neben Verletzungen wie Verbrennungen ist an Silvester vor allem das Gehör in Gefahr.... [ mehr lesen ]

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28.12.2020

Böllern bis zum Knalltrauma

Raketen und andere Feuerwerkskörper gehören für die meisten an Silvester einfach dazu. Doch so schön die Knallerei auch ist – neben Verletzungen wie Verbrennungen ist an Silvester vor allem das Gehör in Gefahr.

Wenige Millisekunden reichen aus

Wenn es kurz nach dem Zünden des Feuerwerkskörpers in den Ohren klingelt, dann war das Krachen eindeutig zu laut. Schon ab einem Schalldruck von etwa 140 Dezibel besteht die Gefahr, dass ein Knalltrauma entsteht. Da reicht es auch, wenn ein plötzliches Geräusch nur wenige Millisekunden andauert. Die kritische Grenze wird laut Wolfgang Renter von der Deutschen Krankenversicherung an Silvester leicht überschritten: „Explodiert ein Feuerwerkskörper in weniger als zwei Meter Entfernung, wirkt ein Schalldruck von mehr als 150 Dezibel auf die Ohren.“ Anzeichen für ein Knalltrauma sind anhaltendes Klingeln und stechende Schmerzen im Ohr, Taubheits- und Schwindelgefühle sowie ein schlechtes Hören hoher Töne. Bestenfalls verschwinden diese Symptome schnell wieder. Halten die Beschwerden mehrere Tage an, ist auf jeden Fall der Besuch beim HNO-Arzt anzuraten. Denn im schlimmsten Fall verursacht ein Knalltrauma bleibende Schäden wie Tinnitus und Hörminderung.

Sicherheitsabstand einhalten

Wer seine Ohren schützen will, muss aber nicht völlig auf die Silvesterknallerei verzichten. Ein ausreichender Abstand zu Feuerwerkskörpern ist ein wirksames Mittel, um das Gehör zu schonen. Bereits bei 10 Metern Entfernung sinkt die Gefahr für Knalltraumen. Zusätzlich helfen Kopfhörer oder Ohrstöpsel. Eine ohrenschonende Alternative zur normalen Knallerei sind außerdem extra gekennzeichnete „leise Feuerwerke“, die ganz ohne laute Geräuschkulissen auskommen.

Quelle: Deutsche Krankenversicherung

24.12.2020

Notdienst der Apotheken

Wer über die Feiertage plötzlich erkrankt, muss nicht bis zum nächsten Werktag auf Medikamente und fachliche Beratung warten – dem Apotheken-Notdienst sei Dank.... [ mehr lesen ]

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24.12.2020

Notdienst der Apotheken

Wer über die Feiertage plötzlich erkrankt, muss nicht bis zum nächsten Werktag auf Medikamente und fachliche Beratung warten – dem Apotheken-Notdienst sei Dank.

Rund 1300 Apotheken decken Versorgungsbedarf

Jede Nacht nutzen mehr als 20.000 Patienten deutschlandweit den Notdienst von rund 1300 Apotheken. Auch wenn die Apotheken sich untereinander abwechseln, ist täglich 24 Stunden sichergestellt, dass jeder Bundesbürger in zumutbarer Entfernung Versorgung findet. Nachts muss der diensthabende Apotheker manchmal aber erst „herbeigeklingelt“ werden: Mit einer Sondergenehmigung darf er sich nämlich während der Bereitschaft daheim aufhalten – solange er dort uneingeschränkt erreichbar ist und bei Bedarf schnell in der Apotheke ist.

Notdienst-Leistungen kosten 2,50 Euro

Wer den Notdienst zwischen 8 Uhr abends und 6 Uhr morgens in Anspruch nimmt, zahlt dafür eine Gebühr von 2,50 Euro – unabhängig von der Länge der Beratung oder der Menge an eingelösten Rezepten oder gekauften Medikamenten. An Sonn- und Feiertagen ist die Gebühr ganztägig fällig. Bei Rezepten, auf denen das Kästchen „noctu“ angekreuzt ist, übernehmen hingegen die Krankenkassen die Gebühr. Sie gelten für Notfall-Patienten und müssen unverzüglich in einer Apotheke eingelöst werden

Wie Sie eine Notdienst-Apotheke in Ihrer Nähe finden

Welche Apotheken in Ihrer Nähe Notdienst haben, können Sie telefonisch erfragen über die Mobilnummer 22833 (69 ct/min) oder die kostenlose Festnetznummer 0800 00 22833. Im Internet bietet apotheken.de eine Suchfunktion. Diese ist auch Teil der apotheken.de-App, die Android-Nutzer  und iOS-Nutzer herunterladen können.

Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.